Segelflugsektor Frankfurt-Hahn
(Stand 02/2008)
1. Ausnahmen von der Transponderverpflichtung für Segelflugsektoren:
Innerhalb der hier (Karte) beschriebenen Sektoren des Luftraums Klasse D (nicht CTR) von Frankfurt-Hahn sind Segelflüge im Wege von allgemeinen, sektorbezogenen Flugverkehrskontrollfreigaben der Flugverkehrskontrollstelle Langen gestattet, sofern die Verkehrslage des Flugbetriebs nach Instrumentenflugregeln am Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn und die Flugsicherungskapazität es zulassen.
2. Regelungen zur Durchführung des Segelflugbetriebes in den Segelflugsektoren:
Die Aktivierung/Deaktivierung der einzelnen Sektoren erfolgt über die Flugleitung Idar-Oberstein (Frequenz 122,850 MHz).
Die Aktivierung der Segelflugsektoren wird auch über Hahn ATIS (Frequenz 136,350 MHz) bekannt gegeben.
Während der Nutzung der Segelflugsektoren ist dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz der Flugleitung Idar-Oberstein zu halten, um über eine Deaktivierung unverzüglich informiert zu werden.
Bei Langen Radar (Frequenz 134,80) kann für den gesamten Luftraum D eine Einzelfreigabe eingeholt werden, falls die Segelflugsektoren nicht aktiv sind oder man Gebiete außerhalb der Segelflugsektoren befliegen will.
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Nützliche Frequenzen für Freigaben
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| Status erfragen |
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122,85 |
| Automatische Ansage |
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136,35 |
| Einzelfreigabe |
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134,80 |



