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Segelflugsektoren Düsseldorf/Köln-Bonn

(Stand 02/2008)

1. Allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben für Segelflugsektoren

Innerhalb der hier (Karten) beschriebenen Sektoren des Luftraums Klasse C Düsseldorf/Köln-Bonn sind Segelflüge im Wege von allgemeinen, sektorbezogenen Flugverkehrskontrollfreigaben der Flugverkehrskontrollstelle Langen gestattet, sofern die Verkehrslage des Flugbetriebs nach Instrumentenflugregeln an den Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln sowie die Flugsicherungskapazität es zulassen.

2. Koordination von Sektorfreigaben, Nachricht an Segelflugzeugführer, Hörbereitschaft

Der Status der Segelflugsektoren kann auf der Frequenz 126,15 MHz (Dauerrundfunksendung/ATIS) abgehört werden.

Ist ein Segelflugsektor nicht aktiv, so kann bei Langen Information (129,87 MHz) die Aktivierung beantragt werden.

Segelflugzeugführer haben innerhalb der Sektoren auf der Frequenz von Langen Information (129,87 MHz) in Hörbereitschaft zu bleiben, um über eine Deaktivierung unverzüglich informiert zu werden.

Bei Deaktivierung des Sektors müssen Segelflugzeugführer diesen spätestens zehn Minuten nach Aufforderung verlassen haben.

Nützliche Frequenzen
Dauerrundfunksendung
  • ATIS
126,15
FIS (Freigaben)
  • Langen Information
129,87

3. Karten der Segelflugsektoren

Hier findet man Karten der jeweiligen Sektoren: