Fliegerärztliche Untersuchung
Voraussetzung für den Erwerb der Segelfluglizenz ist ein Tauglichkeitszeugnis - Klasse 2 (gem. § 24a LuftPersV). Diese kann nur von einem dafür zugelassenen Fliegerarzt durchgeführt werden. Bei der Erstuntersuchung muss zudem im Voraus eine augenärztliche Untersuchung für die Flugtauglichkeit durchgeführt werden, was allerdings jeder Augenarzt machen kann. Wenn der Fliegerarzt dies nicht selber durchführen kann (vorher telefonisch nachfragen) ist auch noch eine HNO-Untersuchung notwendig (wieso auch immer).
Die Flugtauglichkeit der Klasse II hat je nach Alter eine Gültigkeit von:
- 5 Jahren (< 40 J.)
- 2 Jahren (40 - 60 J.)
- 1 Jahr (> 60 J.)
Leider werden Tauglichkeitsuntersuchungen nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen daher selbst bezahlt werden. Die Kosten für die Untersuchung betragen je nach Arzt, Alter des zu untersuchenden und Umfang der Untersuchung zwischen 40,- EUR und 100,- EUR. Sollten die Kosten darüber liegen, empfehlen wir, einen anderen Fliegerarzt zu wählen.
Mit folgenden Fliegerärzten haben wir gute Erfahrungen gemacht und möchten sie gerne Weiterempfehlen:
| Anschrift: | Tel/Fax: | eMail: | Bemerkung: |
| Dr. Hans Reinhard Wagner Bahnhofstr. 23 54568 Gerolstein |
Praxis (06591) 985270 Termine n. Vereinbarung |
h.reinhard.wagner@t-online.de | Sehr empfehlenswert |
| Dr. Eberhard Prechtel Combahnstr. 7 53225 Bonn-Beuel |
Praxis (0228) 462033/34 --- |
Empfehlenswert | |
| Dr. med. Norbert van de Weyer Aerztehaus - Roermonderstrasse 326 52072 Aachen-Laurensberg |
Tel.: 0241 - 17 36 94 Fax: 0241 - 17 36 84 |
van-de-weyer@t-online.de Link |
Empfehlenswert |
Adressen weiterer Fliegerärzte findet man im Internet beim LBA.



